12.06.2026

POSTSPORTVEREIN PRESSEMELDUNG: Sportstättenschutzgesetz schützt Postsportplatz und gemeinnützigen POST SV

Trotz Bestandsschutz will die POST AG das Areal filetieren und EU-weit ausschreiben

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Der POST SV verfügt über einen durch das Sportstättenschutzgesetz geschützten, unbefristeten Bestandsvertrag. Der Verein ist bereit, gemeinsam mit der POST AG und der Stadt Wien ein Zukunftskonzept zu entwickeln. Die POST AG hält hingegen an einer EU-weiten Ausschreibung und Filetierung des Areals fest.
Der neugewählte Vorstand des POST SV, Florian Heiler, ließ in der ORF-Sendung „Ein Ort am Wort“ am Dienstag aufhorchen: Der Verein hat einen aufrechten Bestandsvertrag seit dem Jahr 1973, abgeschlossen mit dem damaligen Eigentümer des Areals des Postsportplatzes, der Republik Österreich. Das österreichische Sportstättenschutzgesetz schützt genau solche Bestandverhältnisse: Befristete Verträge gelten kraft Gesetzes als unbefristet verlängert; eine Kündigung ist ausschließlich gerichtlich und nur aus wichtigen Gründen möglich. Solche wichtigen Gründe lagen und liegen nicht vor und eine entsprechende gerichtliche Kündigung durch die POST AG ist ebenfalls nicht erfolgt. Der Post SV ist seit 1973 ununterbrochen Mieter des Postsportplatzes.

Der Gesetzgeber hat mit dem Sportstättenschutzgesetz eine umfassende Bestandsgarantie für gemeinnützige Vereine gegeben und vorausschauend einer Verringerung von Sportflächen entgegengewirkt, da dies „im Interesse der österreichischen Bevölkerung unabdingbar“, insbesondere für die Gesundheitsförderung und Persönlichkeitsentwicklung, ist, so die >> ERLÄUTERUNGEN ZU DEM BUNDESGESETZ <<.

„Als Vorstand sind wir unseren 5.000 Mitgliedern verpflichtet. Diese Rechtsposition ohne Klärung der Zukunft aufzugeben, würde unseren Sorgfaltspflichten und den Vereinsstatuten widersprechen. Wir verstehen das aber nicht als Konfrontation - sondern als sachliche Grundlage für Gespräche mit der POST AG. Rechtssicherheit liegt im Interesse aller Beteiligten", so der Vereinsvorstand.

Filetierung in gemeinnützigen und gewerblichen Betrieb trotz Bestandsschutz
Die POST AG will trotz dieser Rechtslage offensichtlich an der EU-weiten Ausschreibung und der Filetierung des 15 Hektar großen Areals festhalten: ein Teil der Sportstätte soll für Wohnbau umgewidmet und verbaut werden, ein Teil soll künftig gewerblich genutzt, der verbleibende Teil gemeinnützig ausgeschrieben werden. Mit dieser Ausschreibung würde sich der bislang zu 100 % gemeinnützige Betrieb des Postsportplatzes grundlegend verändern und auf einen kleinen Teil zurückgedrängt werden.

Offen bleiben viele Fragen, z. B. wie die Ausschreibung im Detail gestaltet sein wird oder ob die zwei Trainingshallen, die beiden Squashcourts und der Kraftraum der Gewichtheber bestehen bleiben. Auch die Fläche der Bowlinghalle ist derzeit als „Erholungsgebiet – Sport- und Spielplatz“ gewidmet – ob diese als Sportflächen erhalten bleiben oder als „versiegelte“ Flächen verbaut werden sollen, ist unklar.

Da ein aufrechtes unbefristetes Bestandverhältnis über den Postsportplatz besteht, wäre die Durchführung solch einer Ausschreibung ohne Zustimmung des POST SV ohnehin rechtlich nicht möglich.

Gemeinsames Zukunftskonzept
Eine konkrete Lösung in der Diskussion rund um das größte zusammenhängende Sportareal ist einfach und möglich: Der POST SV bleibt weiterhin unbefristet Pächter der gesamten Sportanlage. Gemeinsam mit der POST AG und der Stadt Wien wird der Postsportplatz modernisiert und ein Zukunftskonzept des gesamten Areals entwickelt. So kann der Verein verbindliche Eigeninvestitionen von jährlich 150.000 bis 250.000 Euro über mindestens zehn Jahre zusagen.

Politik setzt sich für POST SV ein
Unterstützung erfährt der POST SV von politischer Seite, insbesondere von Bezirksvorsteher Peter Jagsch. Nach dem Wiener Gemeinderat im April haben auch alle Parteien der Bezirksvertretung Hernals Anfang Juni einstimmig eine Resolution verabschiedet:
„Die Bezirksvertretung Hernals spricht sich ausdrücklich für den Erhalt der Sportflächen am Postsportplatz und ihre gemeinnützige Nutzung aus. [...] Der Postsportplatz ist und bleibt die Heimatstätte des Postsportvereins, des größten und wichtigsten gemeinnützigen Sportvereins in Hernals.“

Fakten auf einen Blick (Stand: Juni 2026)

  • Der POST SV hat einen unbefristeten Vertrag mit der Österreichischen POST AG, da das Sportstättenschutzgesetz des Bundes diesem einen besonderen Bestandsschutz verleiht.
  • Die POST AG plant ungeachtet dessen eine Filetierung des Postsportareals sowie eine EU-weite Ausschreibung für einen gewerblichen und einen gemeinnützigen Betrieb der Sportstätten. Offen ist, wie die Ausschreibung konkret gestaltet sein wird.
  • Quellen: Sportstättenschutzgesetz (BGBl. Nr. 456/1990): >> SPORTSTÄTTENSCHUTZGESETZ <<
  • Erläuterungen zum Gesetz: >> PARLAMENT <<



Website
>> POSTSPORTVEREIN WIEN <<
>> INITIATIVE RETTET DEN POST SV <<
>> SPORTSTÄTTENSCHUTZGESETZ <<
>> ERLÄUTERUNGEN ZU DEM BUNDESGESETZ <<

Eva Bauer (Initiative Rettet den POST SV)
Clemens Rarrel (Obmann)
Florian Heiler (Obmann-Stv.)

Bildmaterial
©POST SV Wien

Der gemeinnützige Postsportverein Wien zählt zu den traditionsreichsten und größten Sportvereinen Österreichs und betreibt am Postsportplatz in Wien-Hernals das größte zusammenhängende Sportareal des Landes. Auf rund 15 Hektar bietet der Verein ein breites Sportangebot mit etwa 15 Sektionen – darunter Fußball, Tennis, Hockey, Handball, Basketball, Volleyball und Minigolf. Insgesamt nutzen rund 5.000 Sportlerinnen und Sportler die Anlage, davon etwa 2.000 Kinder und Jugendliche, die hier regelmäßig trainieren und betreut werden. Seit Jahrzehnten steht der Postsportverein Wien für leistbaren Zugang zu Sport, qualitätsvolle Nachwuchsarbeit sowie für gelebte Gemeinschaft und Integration in der Wiener Vereinslandschaft.

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(c)PostSV - v.l.n.r. Neuer Obmann Clemens Rarrel und neuer Vorstand Florian Heiler
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